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   LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96   

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LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96 (https://dejure.org/1997,8268)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96 (https://dejure.org/1997,8268)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 6 Sa 1153/96 (https://dejure.org/1997,8268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und mehrfach behinderte Vorschüler zum betreuten Personenkreis gehören

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O Vergütungsgruppe Vb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 532/90

    Rechtliche Ausgestaltung des von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Hierzu gehört sowohl ihre unterrichtsbegleitende Tätigkeit als auch die mit dieser zusammenhängende Betreuung der Schulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten (BAG, Urteil vom 15.05.1991 - 4 AZR 532/90 -, ZTR 1991, S. 422, 423).

    Lehrkräfte im Sinne dieser Vorbemerkung sind Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrertätigkeit ausüben (BAGE 56, 59 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.; BAG, Urteil vom 15.05.1991, aaO.).

    Dies schließt eine unmittelbare Anwendung der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Erziehungsdienst aus (BAG, Urteil vom 15.05.1991, aaO.).

  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Grundsätzlich sind Tarifverträge wie Gesetze auszulegen (vgl. BAGE 3, 159 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 11, 135 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

    Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

    Diese Voraussetzung ist nicht schon dann erfüllt, wenn die Tarifvertragsparteien ein kasuistisch aufgebautes Lohngruppenverzeichnis erkennbar für lückenlos gehalten haben; vielmehr muß darüber hinaus der Wille feststellbar sein, mit diesem Verzeichnis einen allgemeinen Maßstab zu setzen, als z.B. keinen Arbeitnehmer in dem Geltungsbereich des Tarifvertrags höher bzw. geringer zu vergüten als in der Vergütungsordnung festgesetzt wurde (BAG, Urteil vom 13.06.1973, aaO.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Diese ist gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 284, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975) .

    Hierbei ist von dem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nach dem darunter eine unter Zurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei der Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65, 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Wie bei lückenhaftem Gesetzesrecht ist auch bei der Anwendung von Tarifverträgen eine Rechtsfortbildung möglich, wenn sich eine planwidrige Unvollständigkeit (Larenz/Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Auflage, S. 385) feststellen läßt (herrschende Meinung: vgl. BAGE 4, 17 = AP Nr. 17 zu § 3 TOA; BAGE 9, 113 = AP Nr. 61 zu § 3 TOA; BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO , Hueck-Nippertey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 2. Band 1. Halbband, § 18 V 3 p, S. 368 ff.; Nickisch, Arbeitsrecht, 2. Auflage, Band II § 69 III 4. , S. 222 f.).

    Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Diese ist gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 284, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975) .
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Bei der Lückenausfüllung durch die Gerichte ist zu beachten, daß diese nur möglich ist, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte dafür bestehen, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten ( BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.; BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87 -, AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungsklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (BAG, Urteil vom 27.06.1988 - 5 AZR 244/87 -, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter I. der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale sind bei der Eingruppierung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zwar in der Regel die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung des BAT für den Verwaltungsdienst heranzuziehen, da diesen nach den Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zukommt (BAG, Urteil vom 18. Mai 1988, aaO. ; BAG, Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 -, AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Lehrkräfte im Sinne dieser Vorbemerkung sind Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrertätigkeit ausüben (BAGE 56, 59 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.; BAG, Urteil vom 15.05.1991, aaO.).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
    Bei der Lückenausfüllung durch die Gerichte ist zu beachten, daß diese nur möglich ist, wenn hinreichende und sichere Anhaltspunkte dafür bestehen, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten ( BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten m.w.N.; BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 775/87 -, AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 02.06.1961 - 1 AZR 573/59

    Tarifverträge - Grundsätze der Gesetzesauslegung - Wille vertragsschließender

  • BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58

    Allgemein gefaßte Normen - Verwendung von Oberbegriffen - Umfassende Regelung von

  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

  • BAG, 09.10.1956 - 3 AZR 643/54

    Tarifvertragsrecht: Auslegung tariflicher Normen

  • LAG Sachsen, 11.11.1997 - 5 Sa 351/97

    Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe V b Bundesangestelltentarif Ost

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  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 566/97
    hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Januar 1999 durch den Vorsitzenden Richter Schliemann, die Richter Schneider und Dr. Friedrich sowie die ehrenamtliche Richterin Pflügner-Wax und den ehrenamtlichen Richter Seifner für Recht erkannt: 1. Die Revision des beklagten Freistaates gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juni 1997 - 6 Sa 1153/96 - wird zurückgewiesen.
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